Abfindungsrechner 2026
Jetzt Abfindung bei Kündigung berechnen

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Sie haben eine Kündigung erhalten oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben? Berechnen Sie mit unserem Abfindungsrechner, welche Abfindungshöhe realistisch ist. Wichtig: Für eine Kündigungsschutzklage bleiben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach sinken Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung drastisch!
Bild Lukas Tapken Anwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt

Abfindung berechnen – Kostenloser Rechner

Abfindungsrechner (unverbindliche Schätzung)

Ermitteln Sie eine realistische Schätzspanne für Ihre potenzielle Abfindung nach deutschem Arbeitsrecht. Basierend auf Ihren Angaben erhalten Sie eine Orientierung, die jedoch keine Rechtsberatung ersetzt.

Wichtiger Hinweis: Die Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis typischer Vergleichswerte im deutschen Arbeitsrecht (insb. § 1a KSchG-Faustformel). Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung. Eine Einzelfallprüfung durch unsere Kanzlei kann zu deutlich abweichenden Ergebnissen führen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung und unser Impressum.

Ihr aktuelles monatliches Bruttogehalt.

Jahre

Monate (0-11)

Anwalt Arbeiztsrecht Werdegang

💡 Wichtiger Hinweis:

Der Rechner ermittelt die Regelabfindung nach der Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. Ab 6 Monaten wird auf das volle Jahr aufgerundet. Es besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Die Berechnung liefert Erfahrungswerte aus der Praxis. Bei höherem Alter, längerer Betriebszugehörigkeit oder schwacher Kündigungsbegründung können deutlich höhere Abfindungen erzielt werden. Als spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt verhandle ich regelmäßig Abfindungen, die das Doppelte oder Dreifache der Regelabfindung betragen.

Wie wird die Abfindung berechnet?

Die Abfindungsformel im Arbeitsrecht:
Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre Betriebszugehörigkeit
Je länger die Beschäftigungsdauer und je schwächer die Kündigung, desto höher Ihre Verhandlungsposition.
Beispielrechnungen:
Anwalt Arbeiztsrecht Werdegang

Abfindung versteuern: Was bleibt netto übrig?

Gute Nachricht: Abfindungen sind sozialversicherungsfrei – keine Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.
Zu beachten: Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig.
Fünftelregelung nutzen und Steuern sparen
Die Fünftelregelung mindert Ihre Steuerlast erheblich. Die Abfindung wird steuerlich behandelt, als würde sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt.
Ich berate Sie zur steueroptimalen Gestaltung Ihrer Abfindung.

Wann bekommt man eine Abfindung?

Typische Fälle:

Kündigungsschutzklage über 90% enden mit Vergleich und Abfindung

Aufhebungsvertrag Abfindung wird direkt verhandelt

Betriebsbedingte Kündigung 1a KSchG)

Sozialplan bei Betriebsänderungen

Abwicklungsvertrag nach ausgesprochener Kündigung
Wichtig: Je schwächer die Kündigung rechtlich ist, desto höher Ihre Chancen auf eine gute Abfindung.
Anwalt Arbeiztsrecht Werdegang

Warum Rechtsanwalt Lukas Tapken?

Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich ausschließlich Arbeitnehmer – mit klarem Fokus auf Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen.
Ihre Vorteile:
Spezialisierung ausschließlich auf Arbeitsrecht Schnelle Reaktion – Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden Persönliche Betreuung – direkter Ansprechpartner Transparente Kosten – keine versteckten Gebühren Digitale Kanzlei – effiziente Zusammenarbeit auch aus Hamburg oder der Region Erfolgsquote – regelmäßig Abfindungen über der Regelabfindung

⏰ Jetzt handeln – 3-Wochen-Frist läuft!

Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Danach wird die Kündigung rechtlich wirksam.
Verlieren Sie keine Zeit!

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Ob Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine arbeitsrechtliche Frage klären möchten – ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
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Rugenbarg 106, 22848 Norderstedt

FAQ: Häufige Fragen zum Abfindungsrechner

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen wie Sozialplänen oder bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG. In der Praxis ist die Abfindung meist das Ergebnis von Verhandlungen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Je schwächer die Kündigung rechtlich ist, desto höher Ihre Chancen auf eine gute Abfindung. Als Fachanwalt prüfe ich Ihre Kündigung und schätze realistisch ein, welche Abfindung durchsetzbar ist.
Wie hoch ist eine Abfindung normalerweise?
Die Regelabfindung liegt bei 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit. In der Praxis werden oft 0,5 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr vereinbart. Die tatsächliche Höhe hängt von der Rechtslage der Kündigung, Ihrem Verhandlungsgeschick, der Betriebszugehörigkeit und Ihrem Alter ab. Bei langer Betriebszugehörigkeit und professioneller Verhandlung sind deutlich höhere Beträge möglich – ich verhandle regelmäßig Abfindungen über 100.000 €.
Was zählt zur Betriebszugehörigkeit bei der Abfindungsberechnung?
Die gesamte ununterbrochene Beschäftigungsdauer beim selben Arbeitgeber – inklusive Elternzeit, Mutterschutz, Krankheitszeiten und Probezeit. Ab 6 Monaten im laufenden Jahr wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Beispiel: 4 Jahre und 7 Monate = 5 Jahre für die Abfindungsberechnung. Unterbrechungen durch Jobwechsel oder Zeiten als freier Mitarbeiter zählen nicht.
Was zählt zum Bruttomonatsgehalt bei der Abfindungsberechnung?
Zum Bruttogehalt zählen alle regelmäßigen Vergütungsbestandteile: Grundgehalt, Zulagen, Provisionen, anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld, geldwerter Vorteil wie Dienstwagen sowie regelmäßige Bonuszahlungen. Bei schwankenden Einkommen wird ein Durchschnittswert der letzten 12 Monate herangezogen.
Muss ich für meine Abfindung Steuern und Sozialversicherung zahlen?
Abfindungen sind sozialversicherungsfrei – Sie zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung. Sie sind jedoch seit 2006 voll einkommensteuerpflichtig. Durch die Fünftelregelung wird die Steuerlast deutlich gemindert: Die Abfindung wird steuerlich so behandelt, als würde sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt. Dadurch sinkt Ihr persönlicher Steuersatz erheblich. Ich berate Sie zur steueroptimalen Gestaltung.
Bekomme ich bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Häufig verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreiben oder die ordentliche Kündigungsfrist nicht einhalten. Die Sperrzeit lässt sich vermeiden durch einen dokumentierten wichtigen Grund (z.B. drohende Kündigung), Einhaltung der Kündigungsfrist und richtige Vertragsformulierung. Lassen Sie jeden Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen – ich achte darauf, dass Sie keine Nachteile beim Arbeitslosengeld haben.
Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich anstelle einer Kündigung – beide Seiten stimmen der Beendigung zu. Risiko: mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Ein Abwicklungsvertrag regelt hingegen die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung und regelt Details wie Abfindung, Freistellung und Arbeitszeugnis. Vorteil: Die Kündigungsschutzklage bleibt weiterhin möglich. Unterschreiben Sie nie sofort – lassen Sie Verträge immer anwaltlich prüfen.
Wie lange dauert es, bis ich meine Abfindung erhalte?
Bei außergerichtlichen Vergleichen dauert es 2–8 Wochen, bei gerichtlichen Vergleichen nach Kündigungsschutzklage 3–6 Monate. Die Auszahlung erfolgt meist als Einmalzahlung zum letzten Arbeitstag oder kurz danach. Bei Aufhebungsverträgen wird die Abfindung zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt ausgezahlt.
Kann ich eine höhere Abfindung als die Regelabfindung bekommen?
Ja, definitiv! Die Faustformel ist nur ein Ausgangspunkt. Höhere Abfindungen sind möglich bei schwacher oder fehlerhafter Kündigung, langer Betriebszugehörigkeit, höherem Alter oder besonderem Kündigungsschutz. Der Abfindungsfaktor kann von 0,5 auf 1,0 oder 1,5 steigen. Bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit sind statt 50.000 € auch 75.000–100.000 € möglich. Mit professioneller Verhandlung hole ich regelmäßig deutlich höhere Abfindungen heraus, da Arbeitgeber langwierige Gerichtsverfahren vermeiden möchten.
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verpasse?
Die Kündigung wird rechtlich wirksam – auch wenn sie ursprünglich unwirksam war. Ihre Verhandlungsposition für eine Abfindung verschlechtert sich drastisch. Auch nach Fristablauf kann noch eine Abfindung verhandelt werden, aber die Chancen und die Höhe sind deutlich geringer. Handeln Sie daher sofort nach Erhalt der Kündigung und kontaktieren Sie mich innerhalb der ersten Tage.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch ohne Weiterbeschäftigungsinteresse?
Ja! Über 90% aller Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, der meist eine Abfindungszahlung beinhaltet. Der Arbeitgeber möchte ein langwieriges Verfahren vermeiden und einigt sich im Gütetermin auf eine Abfindung plus Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigungsschutzklage ist Ihr stärkstes Verhandlungsinstrument – auch wenn Sie nicht zurück in den Betrieb wollen. Ich führe diese Verhandlungen regelmäßig und erziele gute Ergebnisse für meine Mandanten.
Gibt es eine Obergrenze für Abfindungen?
Nein, es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Die Höhe ist grundsätzlich frei verhandelbar und orientiert sich an der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt, dem Prozessrisiko für den Arbeitgeber und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. In der Praxis liegen Abfindungen bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit zwischen 20.000–40.000 €, bei 20 Jahren zwischen 50.000–100.000 € und bei sehr langen Betriebszugehörigkeiten samt Führungsposition auch bei 100.000–200.000 € oder mehr.
Die Kanzlei Tapken Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt
Kontakt
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