Gute Nachricht: Abfindungen sind sozialversicherungsfrei – keine Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.
Zu beachten: Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig.
Fünftelregelung nutzen und Steuern sparen
Die Fünftelregelung mindert Ihre Steuerlast erheblich. Die Abfindung wird steuerlich behandelt, als würde sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt.
Ich berate Sie zur steueroptimalen Gestaltung Ihrer Abfindung.