Transparente Kosten im Arbeitsrecht

Anwalt Lukas Tapken
Klare Strukturen. Faire Beratung. Volle Kontrolle.
Wer einen Anwalt beauftragt, möchte vor allem eines: Klarheit über die entstehenden Kosten. In meiner Kanzlei in Norderstedt legen ich daher größten Wert auf Transparenz und Planbarkeit. Sie wissen jederzeit, womit Sie rechnen können – und entscheiden selbst, welchen nächsten Schritt Sie gehen möchten.
Kostenlose Ersteinschätzung
Der unverbindliche Einstieg in Ihren Fall - Damit Sie schnell eine erste Orientierung erhalten, biete ich Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung (ca. 10–15 Minuten) an.
In diesem Gespräch schildern Sie die wesentlichen Eckdaten Ihres Falls. Ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu:
Die Ersteinschätzung erfolgt telefonisch und ohne Prüfung von Unterlagen. Sie dient dazu, eine erste Richtung aufzuzeigen und Erwartungen frühzeitig realistisch einzuordnen. Für Sie entstehen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Gleichzeitig hilft dieses Gespräch dabei, die Erfolgsaussichten frühzeitig zu klären und sicherzustellen, dass eine weitergehende Beratung sinnvoll ist.
Die kostenpflichtige Erstberatung
Für komplexere oder umfangreiche Sachverhalte - Manche Fälle, wie etwa Kündigungen, Aufhebungsverträge oder umfangreiche Abmahnungen, erfordern eine detaillierte Prüfung von Unterlagen und eine fundierte rechtliche Strategie. In einer anwaltlichen Erstberatung:
Die Kosten für eine Erstberatung betragen – je nach Umfang – maximal 190 € netto zzgl. Umsatzsteuer. Sollten Sie mir anschließend ein Mandat erteilen, werden diese Kosten vollständig auf die weitere Vergütung angerechnet.
Mandatierung und Vergütung
Abrechnung nach RVG oder individueller Vereinbarung.
Erteilen Sie mir ein Mandat – außergerichtlich oder gerichtlich – richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren bestimmt sich dabei regelmäßig nach dem Gegenstandswert, beispielsweise bei Kündigungsschutzklagen nach dem Bruttomonatsgehalt. Alternativ kann auf Ihren Wunsch eine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen werden. In diesem Fall:
So behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle über die Kosten.
Kostenübernahme durch Dritte
Rechtsschutzversicherung – ich übernehme gern die Korrespondenz. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen arbeitsrechtlichen Fällen:
Ich kläre für Sie die Deckungsanfrage mit Ihrer Versicherung. Sie müssen sich nicht selbst um Telefonate oder Schriftverkehr kümmern. Die Erfahrung zeigt, dass Versicherungen Deckungsanfragen nicht selten zunächst ablehnen, selbst bei klarer Eintrittspflicht. Als Fachanwalt übernehme ich daher die Kommunikation für Sie und setze Ihre Ansprüche professionell durch.
Prozesskostenhilfe
Sollten Ihre finanziellen Mittel eingeschränkt sein oder beziehen Sie Sozialleistungen, kann unter Umständen Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Ich prüfe mit Ihnen:
So bleibt der Zugang zum Recht auch bei eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten gesichert.
Mein Versprechen an Sie
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung (10–15 Minuten) und verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Arbeitsrecht.