Das Tückische am Arbeitszeugnis: Es muss wohlwollend formuliert sein (§ 109 Abs. 2 GewO), gleichzeitig aber der Wahrheit entsprechen. Arbeitgeber haben deshalb über Jahrzehnte eine eigene Kodiersprache entwickelt, die auf den ersten Blick positiv klingt, bei näherer Betrachtung aber eine ganz andere Botschaft transportiert.
Die Abstufungen sind fein, aber entscheidend. Wer „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" gearbeitet hat, bekommt faktisch eine Eins. „Zu unserer vollen Zufriedenheit" entspricht einer Zwei. Fehlt das „voll" und steht nur „zu unserer Zufriedenheit", ist das bereits eine Drei und damit für viele Stellen ein Ausschlusskriterium. Formulierungen wie „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" oder gar „hat sich stets bemüht" signalisieren erfahrenen Personalverantwortlichen eine mangelhafte Leistung.
Noch subtiler sind scheinbar neutrale Sätze: „Herr Müller war stets pünktlich und zuverlässig" klingt positiv, ist aber in einem Zeugnis ein Warnsignal, wenn über die eigentliche Arbeitsleistung nichts gesagt wird. Gleiches gilt für Formulierungen wie „zeigte Interesse an seinen Aufgaben" oder „war stets um ein gutes Betriebsklima bemüht". Was fehlt, spricht oft lauter als das, was steht.
Besondere Vorsicht gilt bei unvollständigen Zeugnissen: Wird eine wichtige Aufgabe nicht erwähnt, obwohl sie zum Tätigkeitsfeld gehörte, kann das absichtlich beredtes Schweigen sein und ein erfahrener Personalleiter liest es genau so.