Eine Kündigung trifft die meisten Arbeitnehmer völlig unvorbereitet. Plötzlich ist da diese Unsicherheit: Wie geht es weiter? Welche Rechte habe ich überhaupt? Und muss ich das so hinnehmen? Fragen wie diese sind in einer solchen Situation völlig normal – schließlich geht es nicht nur um Paragrafen, sondern um echte Existenzen und Zukunftsperspektiven.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte jetzt wirklich wichtig sind, welche Fristen Sie auf keinen Fall verpassen dürfen und wie Sie Ihre Position verbessern können. Sie lernen außerdem, wie ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht wie Lukas A. Tapken aus Norderstedt Sie in dieser Situation unterstützen kann.
Haben Sie offene Fragen zum Thema Kündigung?
Melden Sie sich gerne bei uns unter: 040 / 238 32 15 – 0
Prüfen Sie als Erstes, ob die Kündigung schriftlich vorliegt. Das ist wichtiger, als es klingt: Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist nach § 623 BGB unwirksam. Nur ein unterschriebenes Schreiben auf Papier zählt. Auch eine eingescannte Unterschrift reicht nicht aus – es muss eine originale, handschriftliche Unterschrift sein.
Ab dem Moment, in dem Ihnen die Kündigung zugeht, läuft die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG. Diese Frist ist absolut und kennt keine Ausnahmen – wird sie versäumt, gilt die Kündigung in fast allen Fällen als wirksam, selbst wenn sie erhebliche Fehler enthält. Der Zugang erfolgt in der Regel, wenn das Kündigungsschreiben in Ihren Briefkasten eingeworfen wird oder Sie es persönlich erhalten.
Ihre wichtigsten Schritte jetzt:
Kündigung sofort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen
Bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III) – spätestens drei Tage nach Kenntnis
Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG im Blick behalten und einhalten
Keine voreiligen Unterschriften unter Aufhebungsverträge oder andere Dokumente
Oft stecken Fehler in Kündigungen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind: fehlende Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG, fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen oder fehlende Abmahnungen bei verhaltensbedingten Kündigungen.
Eine frühe anwaltliche Prüfung deckt diese Schwachstellen auf und sichert Ihre Rechte – oft mit erheblichen finanziellen Vorteilen.
2. Kündigungsschutz und Chancen auf eine Abfindung
Wer in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern arbeitet und länger als sechs Monate dort beschäftigt ist, genießt Kündigungsschutz nach § 1 KSchG. Das bedeutet: Der Arbeitgeber braucht einen anerkannten Grund für die Kündigung – betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt.
Viele Kündigungen sind angreifbar, weil sie formale oder inhaltliche Fehler enthalten. Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen (fehlerhafte Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG) oder verhaltensbedingten Kündigungen (fehlende Abmahnung) lohnt sich eine genaue Prüfung.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nach § 1a KSchG nur in speziellen Fällen. Trotzdem werden in der Praxis sehr oft Abfindungen gezahlt – als Ergebnis von Verhandlungen im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab: Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehalt und den Erfolgsaussichten der Klage.
3. Kündigungsschutz und Chancen auf eine Abfindung
Aufhebungsverträge ungeprüft unterschreiben: Was auf den ersten Blick verlockend wirkt, enthält oft erhebliche Nachteile – etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III oder eine zu niedrige Abfindung.
Fristen verpassen: Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG ist unerbittlich. Wer sie verstreichen lässt, verliert fast alle Möglichkeiten, sich gegen die Kündigung zu wehren.
Kündigungen einfach akzeptieren: Viele Arbeitnehmer denken, sie hätten keine Chance. Dabei sind zahlreiche Kündigungen fehlerhaft – sei es wegen Formfehlern, fehlender Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG) oder mangelhafter Begründung.
4. Warum ein Anwalt für Arbeitsrecht wichtig ist
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erkennt Fehler, die Ihnen selbst nicht auffallen würden. Er bewertet realistisch, wie gut Ihre Chancen stehen, und entwickelt eine klare Strategie. Dabei geht es nicht nur darum, eine Klage zu gewinnen. Oft geht es um eine faire Abfindung, ein gutes Zeugnis nach § 109 GewO oder eine einvernehmliche Beendigung, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Rechtsanwalt Lukas A. Tapken verbindet juristische Erfahrung mit persönlicher Beratung. Sie werden nicht mit Juristendeutsch allein gelassen, sondern transparent und lösungsorientiert begleitet – von der ersten Prüfung bis zum Abschluss.
5. Aufhebungsvertrag – Chance oder Risiko?
Ein Aufhebungsvertrag nach § 623 BGB kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben oder eine schnelle, planbare Trennung wünschen. Im Gegensatz zu einer Kündigung beenden beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – theoretisch auf Augenhöhe. Aber Vorsicht: Häufig sind diese Verträge einseitig zugunsten des Arbeitgebers formuliert und enthalten versteckte Nachteile.
Typische Risiken eines Aufhebungsvertrags:
Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld: Nach § 159 SGB III drohen bis zu zwölf Wochen ohne Leistungen, weil Sie "freiwillig" das Arbeitsverhältnis beendet haben
Zu niedrige Abfindungen: Oft liegt das erste Angebot deutlich unter dem, was bei einer Kündigungsschutzklage realistisch wäre
Ungünstige Zeugnisse: Manchmal werden nur befriedigende Bewertungen vereinbart
Verzicht auf Rechte: Viele Verträge enthalten Klauseln, mit denen Sie auf weitere Ansprüche verzichten
Unterschreiben Sie niemals unter Druck oder direkt im Personalgespräch. Arbeitgeber setzen oft bewusst auf Zeitdruck, um Verhandlungen zu vermeiden.
Sie haben das Recht, den Vertrag in Ruhe zu prüfen und nachzuverhandeln – nehmen Sie sich mindestens einige Tage Bedenkzeit. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann schnell einschätzen, ob die Konditionen fair sind oder ob Sie deutlich bessere Bedingungen erreichen können.
6. Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Nachdem die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG beim Arbeitsgericht eingereicht wurde, folgt zunächst ein Gütetermin gemäß § 54 ArbGG. Dort versucht das Gericht, eine schnelle Einigung zu erreichen – oft durch Zahlung einer Abfindung.
Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin. Hier prüft das Gericht ausführlich, ob die Kündigung wirksam ist. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg.
Wichtig zu wissen: Die meisten Fälle enden bereits im Gütetermin mit einer Einigung.
7. Fazit ‒ Das Wichtigste im Überblick
Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG ist absolut und muss eingehalten werden
Viele Kündigungen enthalten Fehler und sind angreifbar
Abfindungen sind möglich, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht
Frühzeitige anwaltliche Beratung verbessert Ihre Position erheblich
Jetzt handeln und Ihre Rechte sichern!
Nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG läuft unaufhaltsam, und Ihre Chancen bestehen genau jetzt. Je früher Sie handeln, desto besser. Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung bei Rechtsanwalt Lukas A. Tapken in Norderstedt. Ob persönlich vor Ort oder digital – Sie erhalten schnell Klarheit über Ihre Situation und konkrete Handlungsempfehlungen.
Die Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG beginnt mit Zugang der Kündigung und läuft auch über Wochenenden. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. Melden Sie sich außerdem binnen drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend (§ 38 Abs. 1 SGB III).
Wie erkenne ich, ob meine Kündigung wirksam ist?
Das ist für Laien kaum zu beurteilen. Formfehler (§ 623 BGB), fehlerhafte Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG), mangelhafte Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) oder fehlende Abmahnungen machen Kündigungen angreifbar. Eine anwaltliche Prüfung bringt Klarheit.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es selten (§ 1a KSchG). In der Praxis werden Abfindungen jedoch oft im Rahmen von Verhandlungen gezahlt. Die Höhe hängt von Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehalt und Erfolgsaussichten ab. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Am besten sofort nach Erhalt der Kündigung. So halten Sie die Drei-Wochen-Frist ein und nutzen Ihre Chancen optimal. Eine frühe Beratung kostet wenig, kann aber viel bewirken – gerade bei Abfindungen im fünfstelligen Bereich.
Sind Aufhebungsverträge sinnvoll?
Nur mit neuer Stelle und fairen Konditionen. Oft drohen Sperrzeiten nach § 159 SGB III (bis zwölf Wochen), zu niedrige Abfindungen oder schlechte Zeugnisse. Unterschreiben Sie nie sofort – lassen Sie den Vertrag prüfen und nehmen Sie sich Bedenkzeit.
Kann eine Kündigung unwirksam sein?
Ja, das kommt häufig vor. Fehler bei der Form (§ 623 BGB), im Verfahren (§ 102 BetrVG), bei der Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) oder fehlende Abmahnungen sind typische Schwachstellen, die eine Kündigung angreifbar machen.
Bildquellennachweis: RyanKing999, christianstorto cia Canva.com
Über den Autor
Rechtsanwalt Lukas Antonius Tapken ist als selbstständiger Anwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt tätig und berät Arbeitnehmer im Großraum Hamburg zu allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis – von der Kündigung bis zur Abfindungsverhandlung.
Seine Spezialisierung im Arbeitsrecht begann bereits im Studium und Referendariat. Wertvolle praktische Erfahrung sammelte er unter anderem beim DGB Rechtsschutz in Berlin. Diese Fokussierung ermöglicht eine rechtlich präzise, aktuelle und praxisnahe Beratung.