Wer nach dem Tod eines Angehörigen erfährt, dass er im Testament nicht berücksichtigt wurde, ist häufig enttäuscht oder verunsichert. Gerade wenn innerhalb der Familie bereits Konflikte bestehen, stellt sich schnell die Frage, ob man tatsächlich leer ausgeht. Das ist nicht immer der Fall. Bestimmte nahe Angehörige haben auch dann Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, wenn der Verstorbene sie nicht als Erben eingesetzt hat.
Dieser sogenannte Pflichtteil soll verhindern, dass besonders enge Familienangehörige vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen werden.
Wer seinen Pflichtteil einfordern möchte, sollte jedoch wissen, wie hoch der Anspruch ist, welche Fristen gelten und welche Informationen er von den Erben verlangen kann. Auch bei der Durchsetzung gibt es einige Punkte zu beachten.
Haben Sie offene Fragen zum Thema Pflichtteil einfordern? Melden Sie sich gerne bei uns unter: 040 / 238 32 15 – 0
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