Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Das Arbeitsgericht prüft diese Punkte sehr genau.
Zunächst muss eine unternehmerische Entscheidung vorliegen. Der Arbeitgeber muss darlegen können, dass eine organisatorische Maßnahme getroffen wurde, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führt. Beispiele sind eine Umstrukturierung oder der Abbau von Stellen.
Darüber hinaus muss der Arbeitsplatz dauerhaft entfallen. Eine kurzfristige wirtschaftliche Schwäche reicht in der Regel nicht aus.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die sogenannte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen eingesetzt werden kann. Erst wenn das nicht möglich ist, kommt eine Kündigung in Betracht.
Gerade in größeren Unternehmen wird dieser Punkt häufig zum Problem. Dort existieren oft alternative Stellen, die Arbeitnehmern angeboten werden müssten.