Die Probezeit soll beiden Seiten ermöglichen, sich kennenzulernen. Arbeitgeber prüfen, ob der neue Mitarbeiter fachlich und menschlich passt. Arbeitnehmer gewinnen einen Eindruck von Aufgaben, Arbeitsklima und Erwartungen. Rechtlich ist die Probezeit meist im Arbeitsvertrag geregelt und beträgt häufig bis zu sechs Monate. Während dieser Zeit greift der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht.
Das Kündigungsschutzgesetz setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Deshalb gehen viele Arbeitgeber davon aus, dass sie in der Probezeit jederzeit kündigen können. Ganz schutzlos sind Arbeitnehmer jedoch nicht.
Auch eine Kündigung in der Probezeit unterliegt gesetzlichen Grenzen. Formfehler, besondere Schutzvorschriften oder unzulässige Motive können eine Kündigung angreifbar machen.