Kündigung in der Probezeit was tun?

Frau in schwarzem Oberteil unterschreibt einen Aufhebungsvertrag auf einem weißen Tisch.
Eine Kündigung in der Probezeit kommt für viele Arbeitnehmer völlig überraschend. Gerade Berufseinsteiger oder neue Mitarbeiter haben oft das Gefühl, noch gar nicht richtig angekommen zu sein. Umso verunsichernder ist es, wenn das Arbeitsverhältnis plötzlich beendet wird. Häufig entstehen dann Fragen wie: Darf der Arbeitgeber das einfach? Habe ich überhaupt Rechte? Und lohnt sich ein Anwalt bei Kündigung in der Probezeit?
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, worauf es bei einer Kündigung in der Probezeit ankommt. Sie erfahren, welche Fristen gelten, welche Rechte Sie trotz Probezeit haben und welche typischen Fallstricke Sie unbedingt vermeiden sollten. Außerdem lesen Sie, warum eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht auch in dieser Phase sinnvoll sein kann.
Kündigung Probezeit
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1. Kündigung in der Probezeit: rechtliche Grundlagen

Die Probezeit soll beiden Seiten ermöglichen, sich kennenzulernen. Arbeitgeber prüfen, ob der neue Mitarbeiter fachlich und menschlich passt. Arbeitnehmer gewinnen einen Eindruck von Aufgaben, Arbeitsklima und Erwartungen. Rechtlich ist die Probezeit meist im Arbeitsvertrag geregelt und beträgt häufig bis zu sechs Monate. Während dieser Zeit greift der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht.
Das Kündigungsschutzgesetz setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Deshalb gehen viele Arbeitgeber davon aus, dass sie in der Probezeit jederzeit kündigen können. Ganz schutzlos sind Arbeitnehmer jedoch nicht.
Auch eine Kündigung in der Probezeit unterliegt gesetzlichen Grenzen. Formfehler, besondere Schutzvorschriften oder unzulässige Motive können eine Kündigung angreifbar machen.

2. Kündigungsfristen während der Probezeit

Ein zentraler Punkt bei der Kündigung in der Probezeit ist die vereinbarte Kündigungsfrist. In den meisten Arbeitsverträgen gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Diese kurze Frist können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nutzen, unabhängig davon, wer das Arbeitsverhältnis beendet.

Wichtige Hinweise zur Kündigung in der Probezeit:

  • Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB)
  • Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam
  • Nur ein unterschriebenes Kündigungsschreiben auf Papier beendet das Arbeitsverhältnis rechtsgültig
  • Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung – die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Schreiben Ihnen tatsächlich zugeht
  • Während der Probezeit greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 1 KSchG) meist noch nicht
Auch wenn der Kündigungsschutz in der Probezeit in der Regel nicht besteht, sollten Sie bei Zweifeln an der Kündigungswirksamkeit rasch handeln. Lassen Sie die Kündigung von einem Anwalt prüfen – so können Sie rechtzeitig auf mögliche Formfehler oder Fristverstöße reagieren. Wer schnell handelt, wahrt seine Rechte und verbessert im Zweifel die eigene Ausgangsposition.

3. Probezeit Kündigung Arbeitnehmer: Welche Rechte bestehen?

Viele Arbeitnehmer glauben, sie hätten während der Probezeit praktisch keine Rechte. Das ist ein häufiger Irrtum. Zwar kann der Arbeitgeber leichter kündigen, dennoch gelten wichtige Schutzvorschriften weiter. So darf eine Kündigung nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.
Kündigungen wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder Alter sind unzulässig. Auch eine Kündigung aus Rache oder reiner Willkür kann problematisch sein. Besonderer Kündigungsschutz gilt außerdem für bestimmte Personengruppen. Dazu gehören unter anderem Schwangere, schwerbehinderte Menschen oder Arbeitnehmer in Elternzeit. In diesen Fällen ist eine Kündigung oft nur mit behördlicher Zustimmung möglich – auch in der Probezeit.

Typische Fallstricke bei einer Kündigung in der Probezeit

Nach einer Kündigung in der Probezeit werden häufig Fehler gemacht, die sich später negativ auswirken. Dazu gehört vor allem, die Kündigung ungeprüft hinzunehmen. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie ohnehin keine Chancen haben.
Ein weiterer Fallstrick ist das vorschnelle Unterschreiben von Aufhebungsvereinbarungen oder Ausgleichsquittungen. Solche Dokumente können Nachteile beim Arbeitslosengeld oder den Verlust weiterer Ansprüche bedeuten.
Auch das Versäumen wichtiger Fristen ist problematisch. Wer sich zu spät arbeitsuchend meldet, riskiert finanzielle Nachteile. Ebenso kann es nachteilig sein, unüberlegte Aussagen gegenüber dem Arbeitgeber zu machen, die später gegen einen verwendet werden.

4. Wann ist eine Kündigung in der Probezeit angreifbar?

Auch wenn der Kündigungsschutz noch nicht gilt, kann eine Kündigung in der Probezeit unwirksam sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kündigung nicht schriftlich erfolgt oder die vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Ebenso kann eine Kündigung unzulässig sein, wenn sie diskriminierend motiviert ist oder gegen besondere Schutzvorschriften verstößt.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Kündigungen in der Probezeit rechtliche Schwächen haben, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Gerade Berufseinsteiger unterschätzen oft ihre Möglichkeiten. Eine kurze rechtliche Prüfung kann hier schnell Klarheit schaffen.

5. Warum ein Anwalt bei Kündigung in der Probezeit sinnvoll ist

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sich ein Anwalt bei einer Kündigung in der Probezeit überhaupt lohnt. Die Erfahrung zeigt: Gerade in dieser Phase kann anwaltliche Beratung entscheidende Vorteile bringen. Häufig bestehen Unsicherheiten über die Wirksamkeit der Kündigung und die Einhaltung aller Formalien – hier unterstützt ein Anwalt für Arbeitsrecht verständlich und effektiv..

Vorteile anwaltlicher Unterstützung bei Kündigung in der Probezeit:

  • Prüfung, ob Form und Frist der Kündigung eingehalten wurden
  • Überprüfung, ob eventuell besondere Schutzrechte greifen (z. B. Mutterschutz, Schwerbehinderung)
  • Klärung, ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist oder Aussicht auf Erfolg besteht, dagegen vorzugehen
  • Beratung zu weiteren Ansprüchen, z. B. auf Resturlaub, Zeugnis oder Abfindung
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit
  • Hinweise zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und zum richtigen Verhalten für die Vermeidung finanzieller Nachteile
Rechtsanwalt Lukas A. Tapken unterstützt Arbeitnehmer in Norderstedt und im Großraum Hamburg kompetent bei der Einschätzung ihrer individuellen Situation. Ziel der Beratung ist es, schnell Klarheit zu schaffen, alle Optionen zu prüfen und unnötige Nachteile zu vermeiden – damit Sie rechtlich und beruflich bestmöglich aufgestellt sind.

6. Kündigung in der Probezeit und Arbeitslosengeld

Nach einer Kündigung in der Probezeit sollten Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dies muss spätestens drei Tage nach Kenntnis vom Beendigungsdatum erfolgen. Wer diese Frist versäumt, riskiert Kürzungen beim Arbeitslosengeld.
In bestimmten Fällen kann zudem eine Sperrzeit drohen, etwa wenn Sie selbst gekündigt haben oder an der Beendigung mitgewirkt haben. Auch hier ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

7. Fazit das Wichtigste im Überblick

  1. Auch in der Probezeit gelten rechtliche Grenzen für Kündigungen
  2. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und Fristen einhalten
  3. Arbeitnehmer haben trotz Probezeit grundlegende Rechte
  4. Typische Fehler lassen sich durch frühzeitige Beratung vermeiden
  5. Ein Anwalt bei Kündigung kann Klarheit und Sicherheit geben
Lukas Antonius Tapken

Jetzt richtig handeln!

Eine Kündigung in der Probezeit bedeutet nicht, dass Sie alles hinnehmen müssen. Gerade für Berufseinsteiger ist es wichtig, besonnen zu reagieren und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.
Lassen Sie die Kündigung prüfen, halten Sie Fristen ein und holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung. So sichern Sie Ihre Rechte und schaffen eine solide Grundlage für Ihren nächsten beruflichen Schritt.
Rufen Sie uns an unter 040 / 238 32 15 0 oder schreiben Sie eine Nachricht an info@kanzlei‒tapken.de

8. FAQ häufige Fragen zur Kündigung in der Probezeit

Kann mein Arbeitgeber mich in der Probezeit ohne Grund kündigen?
Grundsätzlich ja, ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden. Die Kündigung darf jedoch nicht diskriminierend oder willkürlich sein.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Lohnt sich ein Anwalt bei Kündigung in der Probezeit?
Ja, denn auch in der Probezeit können Kündigungen unwirksam sein. Eine Prüfung schafft Klarheit und schützt vor Nachteilen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht meist nicht. In bestimmten Situationen können jedoch Verhandlungen möglich sein.
Was muss ich nach der Kündigung unbedingt tun?
Melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und lassen Sie die Kündigung prüfen.
Bildquellennachweis: superohmo Canva.com
Lukas Antonius Tapken

Über den Autor

Rechtsanwalt Lukas Antonius Tapken ist als selbstständiger Anwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt tätig und berät Arbeitnehmer im Großraum Hamburg zu allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis – von der Kündigung bis zur Abfindungsverhandlung. Seine Spezialisierung im Arbeitsrecht begann bereits im Studium und Referendariat. Wertvolle praktische Erfahrung sammelte er unter anderem beim DGB Rechtsschutz in Berlin. Diese Fokussierung ermöglicht eine rechtlich präzise, aktuelle und praxisnahe Beratung.