Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Was zunächst nach einer gerechten Lösung klingt, kann in der Praxis schnell zu Konflikten führen.
Ein Miterbe möchte das geerbte Haus verkaufen, ein anderer möchte darin wohnen bleiben. Gleichzeitig bestehen vielleicht unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie Geld, Wertgegenstände oder andere Teile des Nachlasses verteilt werden sollen.
Solange keine Einigung erzielt wird, bleibt der Nachlass grundsätzlich gemeinschaftliches Verm ögen der Erben. Das kann Entscheidungen erheblich erschweren. Sie müssen eine solche Situation jedoch nicht auf unbestimmte Zeit hinnehmen.
Grundsätzlich kann jeder Miterbe die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Im Erbrecht gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Wie die Auflösung funktioniert und welche Schritte infrage kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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