Personenbedingte Kündigung: Voraussetzungen, Rechte und Verteidigungsstrategien für Arbeitnehmer

Personenbedingte Kündigung - Mann mit Brille trägt Umzugskarton mit persönlichen Gegenständen durch ein modernes Großraumbüro.
Eine längere Krankheit ist für viele Arbeitnehmer eine belastende Situation. Neben gesundheitlichen Sorgen kommt oft eine weitere Angst hinzu: Kann mein Arbeitgeber mich deswegen kündigen? Wenn dann tatsächlich eine Kündigung ausgesprochen wird, ist die Verunsicherung groß.
Viele Betroffene fragen sich: Ist das überhaupt erlaubt? Habe ich noch Chancen, mich dagegen zu wehren? Fragen wie diese sind völlig verständlich – schließlich geht es nicht nur um rechtliche Details, sondern um Ihre berufliche Zukunft und finanzielle Sicherheit.
Die gute Nachricht ist: Eine personenbedingte Kündigung unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Arbeitgeber dürfen nicht einfach kündigen, nur weil ein Arbeitnehmer längere Zeit krank war. In vielen Fällen sind solche Kündigungen sogar angreifbar.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine personenbezogene Kündigung ist, wann eine Krankheit zur Kündigung führen kann und welche Verteidigungsstrategien Arbeitnehmer haben.
Personenbedingte Kündigung - Ein Mann mit Brille und weißem Pullover trägt eine Umzugsbox mit Pflanzen und Dokumenten durch ein Büro.
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1. Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, weil der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten aus persönlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann.
Der Unterschied zu anderen Kündigungsarten ist wichtig:
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer hat gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen
  • Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitsplatz entfällt aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen
  • Personenbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer kann seine Arbeit aus persönlichen Gründen nicht mehr leisten
Der häufigste Fall einer personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung.
Weitere Beispiele können sein:
  • dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen
  • Verlust einer erforderlichen Arbeitserlaubnis
  • Entzug einer Fahrerlaubnis bei Berufskraftfahrern
Entscheidend ist immer: Der Arbeitnehmer trifft kein Fehlverhalten. Trotzdem kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Arbeitsverhältnis beenden.
Gerade deshalb prüft das Arbeitsgericht solche Kündigungen besonders streng.

2. Krankheit als Kündigungsgrund wann ist sie erlaubt?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine Kündigung während einer Krankheit grundsätzlich unzulässig ist. Das stimmt so nicht. Grundsätzlich kann eine Krankheit eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.
Allerdings sind die Hürden für Arbeitgeber hoch.
Eine Kündigung kommt nur in Betracht, wenn langfristig erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle zu erwarten sind und diese den Betrieb stark belasten.
Typische Situationen können sein:
  • sehr lange krankheitsbedingte Fehlzeiten
  • häufige Kurzerkrankungen über mehrere Jahre
  • dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
Dabei reicht eine einzelne Erkrankung nicht aus. Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose nachweisen.
Außerdem müssen sie prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung noch möglich ist. Dazu gehört insbesondere das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
Fehlt dieser Schritt, sind Kündigungen häufig angreifbar.

3. Die vier Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung

Arbeitsgerichte prüfen krankheitsbedingte Kündigungen nach einem klaren rechtlichen Schema. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Kündigung wirksam sein.

Negative Gesundheitsprognose

Der Arbeitgeber muss darlegen, dass auch in Zukunft mit erheblichen Krankheitszeiten zu rechnen ist.
Eine einmalige Krankheit reicht dafür nicht aus. Entscheidend ist eine langfristige medizinische Prognose.
Beispiele können sein:
  • wiederkehrende Kurzerkrankungen über mehrere Jahre
  • chronische Erkrankungen mit regelmäßigen Ausfällen
  • dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs

Die Fehlzeiten müssen außerdem den Betrieb erheblich belasten.
Typische Auswirkungen können sein:
  • organisatorische Probleme im Betrieb
  • hohe Kosten durch Entgeltfortzahlung
  • dauerhafte Vertretungsregelungen
Nicht jede Krankheit erfüllt diese Voraussetzung.

Interessenabwägung

Selbst wenn Fehlzeiten vorliegen, muss geprüft werden, ob eine Kündigung im konkreten Fall angemessen ist.
Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • bisherige Arbeitsleistung
  • Ursache der Erkrankung
Langjährige Mitarbeiter genießen häufig einen stärkeren Kündigungsschutz.

Keine milderen Mittel

Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber prüfen, ob andere Lösungen möglich sind.
Dazu gehören zum Beispiel:
  • Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Versetzung auf eine andere Stelle
  • Veränderung der Arbeitszeit
  • betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wird diese Prüfung nicht durchgeführt, ist die Kündigung oft unwirksam.

4. Typische Fehler von Arbeitgebern bei krankheitsbedingten Kündigungen

In der Praxis sind krankheitsbedingte Kündigungen überraschend häufig angreifbar. Viele Arbeitgeber unterschätzen die hohen Anforderungen der Arbeitsgerichte.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Gerade das betriebliche Eingliederungsmanagement spielt eine wichtige Rolle. Arbeitgeber müssen prüfen, ob der Arbeitnehmer trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin beschäftigt werden kann.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit über zehn Jahren im Unternehmen und ist wegen einer chronischen Erkrankung häufiger krank. Der Arbeitgeber kündigt schließlich wegen Krankheit. Im Kündigungsschutzverfahren stellt sich jedoch heraus, dass kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde. Das Gericht erklärt die Kündigung für unwirksam.

5. Verteidigungsstrategien für Arbeitnehmer

Wenn Sie eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit erhalten, sollten Sie die Situation ernst nehmen – aber nicht vorschnell aufgeben.
Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Die wichtigste Maßnahme ist eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
Dafür gilt eine entscheidende Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in den meisten Fällen als wirksam.
Eine Kündigungsschutzklage kann verschiedene Ziele haben:
  • Weiterbeschäftigung im Unternehmen
  • Verhandlung einer Abfindung
  • bessere Beendigungsbedingungen
  • ein gutes Arbeitszeugnis
In der Praxis enden viele Verfahren bereits im sogenannten Gütetermin mit einer Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Rechtsanwalt Lukas A. Tapken unterstützt Arbeitnehmer in Norderstedt und im Großraum Hamburg kompetent bei der Einschätzung ihrer individuellen Situation. Ziel der Beratung ist es, schnell Klarheit zu schaffen, alle Optionen zu prüfen und unnötige Nachteile zu vermeiden – damit Sie rechtlich und beruflich bestmöglich aufgestellt sind.

6. Warum ein Anwalt für Arbeitsrecht besonders wichtig ist

Gerade bei einer personenbedingten Kündigung sind die rechtlichen Fragen oft komplex. Arbeitgeber stützen ihre Entscheidung häufig auf medizinische Einschätzungen und umfangreiche Dokumentationen.
Für Arbeitnehmer ist es daher schwer, allein zu beurteilen, ob eine Kündigung rechtmäßig ist.
Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann:
  • die Kündigung rechtlich prüfen
  • Fehler im Verfahren erkennen
  • eine Strategie für eine Kündigungsschutzklage entwickeln
  • realistische Chancen auf eine Abfindung einschätzen
Rechtsanwalt Lukas A. Tapken unterstützt Arbeitnehmer aus Norderstedt und dem Großraum Hamburg in genau solchen Situationen.
Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Situation und konkrete Handlungsempfehlungen. Ziel ist immer eine Lösung, die rechtlich, finanziell und beruflich sinnvoll ist.

7. Fazit: das Wichtigste im Überblick

  1. Eine personenbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig
  2. Krankheit kann ein Kündigungsgrund sein, aber nur bei langfristigen erheblichen Ausfällen
  3. Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose nachweisen
  4. Häufig scheitern Kündigungen an fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  5. Arbeitnehmer haben nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben
  6. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung verbessert die Chancen erheblich
Lukas Antonius Tapken

Jetzt handeln und Ihre Rechte sichern

Eine Kündigung wegen Krankheit bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren müssen.
Viele personenbedingte Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Besonders dann, wenn kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde oder die Voraussetzungen nicht ausreichend erfüllt sind.
Rufen Sie uns an unter 040 / 238 32 15 0 oder schreiben Sie eine Nachricht an info@kanzlei‒tapken.de

FAQ: Häufige Fragen zur personenbedingten Kündigung

Was ist eine personenbezogene Kündigung?
Eine personenbezogene oder personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit aus persönlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Häufigster Grund ist eine langfristige Krankheit.
Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?
Ja, grundsätzlich kann Krankheit ein Kündigungsgrund sein. Allerdings müssen mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, darunter eine negative Gesundheitsprognose und eine erhebliche Belastung des Betriebs.
Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das Arbeitgeber durchführen müssen, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank sind. Ziel ist es, Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung zu finden.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur selten. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens ausgehandelt.
Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Am besten sofort nach Erhalt der Kündigung. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Schritte sinnvoll sind. Besonders wichtig ist die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage.
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Lukas Antonius Tapken

Über den Autor

Rechtsanwalt Lukas Antonius Tapken ist als selbstständiger Anwalt für Arbeitsrecht in Norderstedt tätig und berät Arbeitnehmer im Großraum Hamburg zu allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis – von der Kündigung bis zur Abfindungsverhandlung. Seine Spezialisierung im Arbeitsrecht begann bereits im Studium und Referendariat. Wertvolle praktische Erfahrung sammelte er unter anderem beim DGB Rechtsschutz in Berlin. Diese Fokussierung ermöglicht eine rechtlich präzise, aktuelle und praxisnahe Beratung.